Wohnungseigentumsrecht
1. Kein Einladungsmangel liegt vor, wenn in der Einladung zur Eigentümerversammlung eine „Beschlussfassung zur Heizungserneuerung“ aufgeführt wird, der in der Versammlung gefasste Beschluss aber – zunächst nur – die Beauftragung eines Fachingenieurs als Vorbereitungsmaßnahme für die Erneuerung beinhaltet. 2. Der Beschluss, einen Fachingenieur zu beauftragen, erfordert nicht die Einholung von Vergleichsangeboten von mehreren Fachingenieuren.
LG Hamburg, Urteil 11.9.2013, Az. 318 S 20/13 Sachverhalt In der Einladung zur Eigentümerversammlung heißt es: „Beschlussfassung über die Erneuerung der Heizung (Angebote erhalten Sie mit separatem Schreiben rechtzeitig vor der Versammlung)“. In der Eigentümerversammlung ... Mehr dazu
Zur Kündigung von Mietverträgen, die die Wohnungseigentümergemeinschaft mit einem ihrer Mitglieder geschlossen hat
Beschließen die Wohnungseigentümer Maßnahmen zur Beendigung eines zwischen der Gemeinschaft und einem ihrer Mitglieder geschlossenen Vertrages, ist eine ordnungsgemäße Verwaltung nicht schon wegen eines möglichen Scheiterns der Maßnahmen zu verneinen, sondern erst dann, wenn für ... Mehr dazu
Wohnungseingangstüren stehen im gemeinschaftlichen Eigentum der Wohnungseigentümer
BGH, Urteil vom 25. Oktober 2013, Az: V ZR 212/12 Sachverhalt In einer Wohnungseigentumsanlage erfolgt der Zutritt zu den einzelnen Wohnungen derWohnungseigentumsanlage über Laubengänge, die von dem Treppenhaus aus zugänglichsind. In einer Eigentümerversammlung beschlossen die ... Mehr dazu
Zu den Anforderungen an den Gesamtwirtschaftsplan In dem Gesamtwirtschaftsplan müssen die (künftigen) Hausgeldvorschüsse der Wohnungseigentümer nicht ausdrücklich als Einnahmen aufgeführt werden.
BGH, Urteil vom 10.06.2013, V ZR 211/12 Sachverhalt In der Eigentümerversammlung wird folgender Beschluss gefasst: „Beschlussfassung über denGesamtwirtschaftsplan 2011 mit einem Gesamtaufwand von 32.970,00 € und den dazugehörigen Einzelwirtschaftsplänen. Die hier genannte Summe ist ein ... Mehr dazu
Grenzen der Sachverständigentätigkeit im Wohnungseigentum a. Ein Gericht kann einem am selbständigen Beweisverfahren nicht beteiligten Dritten nicht aufgeben, eine Bauteilöffnung in seiner Wohnung zum Zwecke der Beweissicherung durchzuführen. b. Zur Wohnung in diesem Sinne gehören auch eine im Gemeinschaftseigentum stehende Außentreppe, ein Fahrradkeller und eine Tiefgarage.
BGH, Beschluss vom 16.05.2013; VII ZB 61/12 Sachverhalt Ein Miteigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft betreibt gegen den Bauherrn undArchitekten des Gebäudes ein selbständiges Beweissicherungsverfahren wegen Feststellungvon Mängeln der im Gemeinschaftseigentum stehenden Bausubstanz. Der vom Gerichtbestellte Sachverständige teilt ... Mehr dazu
Einbau von Rauchwarnmeldern in Eigentumswohnungen Die Wohnungseigentümer können den Einbau von Rauchwarnmeldern in Wohnungen jedenfalls dann beschließen, wenn das Landesrecht eine entsprechende eigentumsbezogene Pflicht vorsieht. Rauchwarnmelder, die aufgrund eines Beschlusses der Wohnungseigentümergemeinschaft angebracht worden sind, stehen nicht im Sondereigentum.
BGH, Urteil 08.02.2013; Az. V ZR 238/11 Sachverhalt Auf einer Wohnungseigentümerversammlung einer Hamburger Wohnungseigentümergemeinschaftwird im Hinblick auf die nach § 45 Abs.6 Hamburgische Bauordnung bestehendePflicht zur Nachrüstung von Rauchwarnmeldern der Kauf von Rauchwarnmeldern zurInstallation in ... Mehr dazu
Verpflichtung des Wohnungseigentümers zur Instandhaltung von Gemeinschaftseigentum: Eine in der Teilungserklärung getroffene Regelung, wonach Balkone, die zum ausschließlichen Gebrauch durch einen Wohnungseigentümer bestimmt sind, auf dessen Kosten in Stand zu setzen und in Stand zu halten sind, ist nicht einschränkend dahingehend auszulegen, dass hiervon Kosten ausgenommen sind, die die im Gemeinschaftseigentum stehenden Balkonteile betreffen.
BGH, Urteil 16.11.2012, V ZR 9/12 Sachverhalt In einer Wohnungseigentümergemeinschaft, in der einzelne Wohnungseigentümer über einenBalkon verfügen, ist in der Teilungserklärung folgende Regelung enthalten: „Einrichtungen,Anlagen und Gebäudeteile, die nach der Beschaffenheit oder dem Zweck des ... Mehr dazu
Der Abschluss eines Arbeitsvertrages „zwischen der Wohnungseigentümergemeinschaft, vertreten durch den Verwalter“ und einem Hausmeister führt nicht dazu, dass der Verwalter selbst Arbeitgeber wird. Denn der Verwalter als ausführendes „Organ“ der Gemeinschaft stellt lediglich die Handlungsfähigkeit der außenrechtsfähigen Wohnungseigentümergemeinschaft als Arbeitgeberin, auch soweit er das arbeitsvertragsrechtliche Weisungsrecht ausübt, sicher. Die Position des Arbeitgebers nimmt deshalb der Verband der Wohnungseigentümergemeinschaft ein. Darin liegt auch mit Blick auf kündigungsschutzrechtliche Wertungen keine rechtsmissbräuchliche Gestaltung.
BAG, 27.09.2012; Az. 2 AZR 838/11 Sachverhalt Der Verwalter einer WEG schließt mit einem Hausmeister einen Vertrag, in dem u.a. folgendesvereinbart wird: „Arbeitsvertrag zwischender Wohnungseigentümergemeinschaft …, vertreten durch … alsVerwalterin – im folgenden Dienstberechtigte genannt ... Mehr dazu
Wie sind Sanierungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum, die zu einer erheblichen optischen Veränderung führen, einzuordnen?
BGH, Urteil vom 14. Dezember 2012; V ZR 224/11 Im Grundsatz kann auch eine bauliche Maßnahme, die eine optische Veränderung derWohnungseigentumsanlage bewirkt, eine Gebrauchswerterhöhung darstellen und durchqualifizierte Mehrheit beschlossen werden. Dies setzt voraus, dass die ... Mehr dazu
Vorlage der Liste der Wohnungseigentümer im Anfechtungsklagverfahren
Bei einer Beschlussmängelklage muss das Gericht auf Anregung des Klägers derVerwaltung aufgeben, eine aktuelle Liste der Wohnungseigentümer vorzulegen, unddie Anordnung nach Fristablauf ggf. mit Ordnungsmitteln durchsetzen (§ 142 ZPOanalog). BGH, Urteil 14. Dezember 2012; V ... Mehr dazu