Wohnungseigentumsrecht
Das Wissen des Verwalters kann den einzelnen Mitgliedern einer Wohnungseigentümergemeinschaft bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche als eigene Kenntnis nur zugerechnet werden, wenn es sich um gemeinschaftsbezogene Ansprüche handelt oder wenn die Gemeinschaft Ansprüche der Wohnungseigentümer an sich gezogen hat. Im letzteren Fall wirkt die Zurechnung der Kenntnis des Verwalters nicht auf den Zeitpunkt der Kenntniserlangung zurück.
BGH, Urteil vom 04.07.2014, V ZR 183/13 Sachverhalt Am 22.07.2005 nahm die Verwalterin einer Wohnungseigentümergemeinschaft eine Begehung des Grundstücks vor und stellte fest, dass dort eine Betonfläche als Grundlage einer Terrasse durch einen Miteigentümer angelegt ... Mehr dazu
Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer für Grundstücksverkauf?
Stimmen einzelne Wohnungseigentümer einer Veräußerung von Teilen des gemeinschaftlichen Grundstücks nicht zu, können sie nicht durch einen Mehrheitsbeschluss dazu verpflichtet werden; weil die Veräußerung die sachenrechtlichen Grundlagen betrifft, stellt sie keine Verwaltung im Sinne von ... Mehr dazu
Zulässigkeit einer beschränkten Anfechtungsklage
Die Anfechtungsklage kann auf einen abtrennbaren Teil des Beschlusses beschränkt werden. An der Abtrennbarkeit fehlt es jedoch grundsätzlich, wenn eine Sonderumlage um einen bestimmten Betrag reduziert werden soll. Eine in unzulässiger Weise beschränkte Anfechtungsklage ist ... Mehr dazu
Eine erneute Beschlussfassung über bereits entstandene, noch nicht erfüllte Wohngeldzahlung führt zur Nichtigkeit.
Die Wohnungseigentümer sind nicht berechtigt, bereits entstandene, aber noch nicht erfüllte Zahlungsverpflichtungen eines Wohnungseigentümers mit Stimmenmehrheit erneut zu beschließen und so neu zu begründen. Ein dennoch gefasster Beschluss ist wegen fehlender Beschlusskompetenz nichtig. BGH, Urteil ... Mehr dazu
Ist in der Teilungserklärung den einzelnen Wohnungseigentümern der im Gemeinschaftseigentum stehenden Türen und Fenstern, soweit sie sich im Bereich des Sondereigentums befinden, auf eigene Kosten die Instandhaltung / Instandsetzung übertragen, der Farbanstrich der Außenseite der Wohnungsabschlusstüren und der Fenster hiervon aber ausgenommen, ist auch der Austausch der Türen und Fenster Gemeinschaftsaufgabe und von der Gemeinschaft zu bezahlen.
BGH, Urteil 22.11.2013; V ZR 46/13 Sachverhalt In der Teilungserklärung einer Wohnungseigentümergemeinschaft heißt es, dass jeder Wohnungseigentümer die Gebäudeteile, Anlagen und Teile von diesen, die sich entweder in seinem Sondereigentum oder als Gemeinschaftseigentum im Bereich ... Mehr dazu
Verteilung von Prozesskosten in der Jahresabrechnung
Macht die Wohnungseigentümergemeinschaft Beitrags- oder Schadensersatzansprüche gegen einen einzelnen Wohnungseigentümer gerichtlich geltend, sind die ihr entstehenden Prozesskosten gemäß § 16 Abs.2 WEG von allen Wohnungseigentümern zu tragen; eine Freistellung des obsiegenden Wohnungseigentümers gemäß § 16 ... Mehr dazu
Nachbarrecht gilt auch für Wohnungseigentümer und deren Mieter!
Auch Wohnungseigentümer und deren Mieter können „Grundstücksnachbarn“ imSinne des § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB sein und damit bei wesentlichenBeeinträchtigungen, die von anderen Eigentumswohnungen ausgehen, einenverschuldensunabhängigen Ausgleichsanspruch geltend machen. BGH, Urteil vom 25.10.2013, Az. ... Mehr dazu
Errichtung einer Mobilfunkantenne auf dem Dach des Gebäudes einer Wohnungseigentümergemeinschaft
Die Errichtung einer Mobilfunksendeanlage auf dem Haus einer Wohnungseigentümergemeinschaftbedarf der Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer (§ 22 Abs.1 i.V.m.§ 14 Nr.1 WEG). BGH, Urteil vom 24.01.2014; V ZR 48/13 Sachverhalt Eine Wohnungseigentumsanlage besteht aus einem 22-stöckigen Hochhaus ... Mehr dazu
Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch den Verwalter
Eine von einem Bauträger in Allgeminen Geschäftsbedingungen eines Erwerbsvertragesverwendete Klausel, die die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch einen vom Bauträger bestimmbaren Erstverwalter ermöglicht, ist gemäß § 9 Ams. 1 AGBG /jetzt § 307 Abs. 1 Satz ... Mehr dazu
1. Kein Einladungsmangel liegt vor, wenn in der Einladung zur Eigentümerversammlung eine „Beschlussfassung zur Heizungserneuerung“ aufgeführt wird, der in der Versammlung gefasste Beschluss aber – zunächst nur – die Beauftragung eines Fachingenieurs als Vorbereitungsmaßnahme für die Erneuerung beinhaltet. 2. Der Beschluss, einen Fachingenieur zu beauftragen, erfordert nicht die Einholung von Vergleichsangeboten von mehreren Fachingenieuren.
LG Hamburg, Urteil 11.9.2013, Az. 318 S 20/13 Sachverhalt In der Einladung zur Eigentümerversammlung heißt es: „Beschlussfassung über die Erneuerung der Heizung (Angebote erhalten Sie mit separatem Schreiben rechtzeitig vor der Versammlung)“. In der Eigentümerversammlung ... Mehr dazu