Wohnungseigentumsrecht
Schallschutz in Eigentumswohnungen Wird der in einer Eigentumswohnung vorhandene Bodenbelag (hier: Teppichboden) durch einen anderen (hier: Parkett) ersetzt, richtet sich der zu gewährende Schallschutz grundsätzlich nach der zur Zeit der Errichtung des Gebäudes geltenden Ausgabe der DIN 4109; ein höheres einzuhaltendes Schallschutzniveau kann sich zwar aus der Gemeinschaftsordnung ergeben, nicht aber aus einem besonderen Gepräge der Wohnanlage (insoweit Aufgabe des Senatsurteils von 01.07.2012; V ZR 195/11, NJW 2012, 2725 Rn.14).
BGH, Urteil vom 27.02.2015; V ZR 73/14 Sachverhalt In einer Wohnungseigentumsanlage mit 320 Appartements, die Anfang der 70er Jahre desletzten Jahrhunderts errichtet ist, hat ein Wohnungseigentümer den in der Wohnungliegenden Teppichboden entfernt und Parkett einbauen ... Mehr dazu
Wohnungseigentümern dürfen keine neuen originären Leistungsverpflichtungen durch Beschluss auferlegt werden
BGH, Urteil vom 10.10.2014, V ZR 315/13 Die durch eine Öffnungsklausel legitimierte Mehrheitsmacht wird materiell-rechtlich u.a. durchunentziehbare, aber verzichtbare Mitgliedschaftsrechte begrenzt; ein in solche Rechte ohneZustimmung der nachteilig betroffenen Wohnungseigentümer eingreifender Beschluss istschwebend unwirksam. Zu ... Mehr dazu
Einsetzung von Rechtsanwaltskosten in Wirtschaftspläne a) Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann jedenfalls dann die Aufbringung von Vorschüssen beschließen, um den Verwalter in die Lage zu versetzen, einen Rechtsanwalt mit der Rechtsverteidigung der übrigen Wohnungseigentümer gegen Beschlussanfechtungsklagen zu beauftragen, wenn solche Klagen allgemein zu erwarten sind. b) In diesem Fall können Mittel im Gesamtwirtschaftsplan und in den Einzelwirtschaftsplänen aller Wohnungseigentümer angesetzt werden. Sind Beschlussanfechtungsklagen nicht abzusehen, können die Wohnungseigentümer den Verwalter durch Mehrheitsbeschluss ermächtigen, dafür Gemeinschaftsmittel einzusetzen.
BGH, Urteil vom 17.10.2014 – V ZR 26/14. Sachverhalt In der Wohnungseigentümerversammlung werden mehrheitlich der Gesamtwirtschaftsplanund die Einzelwirtschaftspläne beschlossen. Mit Blick auf laufendeBeschlussanfechtungsklagen ist eine Ausgabenposition von € 7.000 für „RAKosten/Rechtsstreit“ vorgesehen und in den ... Mehr dazu
Wohnungseingangstüren stehen im gemeinschaftlichen Eigentum der Wohnungseigentümer.
BGH, Urteil 25.10.2013; Az. V ZR 212/12 Sachverhalt In einer Wohnungseigentumsanlage erfolgt der Zutritt zu den Wohnungen über Laubengänge,die ihrerseits vom Treppenhaus über eine Tür zugänglich sind. In § 3 derGemeinschaftsordnung heißt es u.a. wie ... Mehr dazu
Zahlungsanspruch einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegen eine andere Wohnungseigentümergemeinschaft, wenn der für beide Gemeinschaften tätige Verwalter von den jeweiligen Konten unrechtmäßig Geldbeträge überweist
BGH, Urteil vom 23.01.2014; III ZR 436/12 Sachverhalt Zwei Wohnungseigentümergemeinschaften streiten um die Rückzahlung von 10.000,00 €. DerVerwalter, der für beide Gemeinschaften tätig war, hatte vom Konto der klagendenWohnungseigentümergemeinschaft € 10.000,00 überwiesen auf das Konto ... Mehr dazu
Das Wissen des Verwalters kann den einzelnen Mitgliedern einer Wohnungseigentümergemeinschaft bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche als eigene Kenntnis nur zugerechnet werden, wenn es sich um gemeinschaftsbezogene Ansprüche handelt oder wenn die Gemeinschaft Ansprüche der Wohnungseigentümer an sich gezogen hat. Im letzteren Fall wirkt die Zurechnung der Kenntnis des Verwalters nicht auf den Zeitpunkt der Kenntniserlangung zurück.
BGH, Urteil vom 04.07.2014, V ZR 183/13 Sachverhalt Am 22.07.2005 nahm die Verwalterin einer Wohnungseigentümergemeinschaft eine Begehung des Grundstücks vor und stellte fest, dass dort eine Betonfläche als Grundlage einer Terrasse durch einen Miteigentümer angelegt ... Mehr dazu
Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer für Grundstücksverkauf?
Stimmen einzelne Wohnungseigentümer einer Veräußerung von Teilen des gemeinschaftlichen Grundstücks nicht zu, können sie nicht durch einen Mehrheitsbeschluss dazu verpflichtet werden; weil die Veräußerung die sachenrechtlichen Grundlagen betrifft, stellt sie keine Verwaltung im Sinne von ... Mehr dazu
Zulässigkeit einer beschränkten Anfechtungsklage
Die Anfechtungsklage kann auf einen abtrennbaren Teil des Beschlusses beschränkt werden. An der Abtrennbarkeit fehlt es jedoch grundsätzlich, wenn eine Sonderumlage um einen bestimmten Betrag reduziert werden soll. Eine in unzulässiger Weise beschränkte Anfechtungsklage ist ... Mehr dazu
Eine erneute Beschlussfassung über bereits entstandene, noch nicht erfüllte Wohngeldzahlung führt zur Nichtigkeit.
Die Wohnungseigentümer sind nicht berechtigt, bereits entstandene, aber noch nicht erfüllte Zahlungsverpflichtungen eines Wohnungseigentümers mit Stimmenmehrheit erneut zu beschließen und so neu zu begründen. Ein dennoch gefasster Beschluss ist wegen fehlender Beschlusskompetenz nichtig. BGH, Urteil ... Mehr dazu
Ist in der Teilungserklärung den einzelnen Wohnungseigentümern der im Gemeinschaftseigentum stehenden Türen und Fenstern, soweit sie sich im Bereich des Sondereigentums befinden, auf eigene Kosten die Instandhaltung / Instandsetzung übertragen, der Farbanstrich der Außenseite der Wohnungsabschlusstüren und der Fenster hiervon aber ausgenommen, ist auch der Austausch der Türen und Fenster Gemeinschaftsaufgabe und von der Gemeinschaft zu bezahlen.
BGH, Urteil 22.11.2013; V ZR 46/13 Sachverhalt In der Teilungserklärung einer Wohnungseigentümergemeinschaft heißt es, dass jeder Wohnungseigentümer die Gebäudeteile, Anlagen und Teile von diesen, die sich entweder in seinem Sondereigentum oder als Gemeinschaftseigentum im Bereich ... Mehr dazu