Wohnungseigentumsrecht
Schallschutz bei mangelhaften Gemeinschaftseigentum
Der im Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander zu gewährende Schallschutz richtet sich nach der DIN 4109, wenn ein vorhandener Bodenbelag durch einen anderen ersetzt und dabei nicht in den unter dem Belag befindlichen Estrich und die Geschossdecke ... Mehr dazu
Erstbestellung eines Verwalters: Keine Bonitätsprüfung – keine Bestellung
Wird der Bestellungsbeschluss rechtskräftig für ungültig erklärt, ist er als von Anfang an nichtig anzusehen, der Verwalter verliert rückwirkend seine Verwalterstellung. Dementsprechend handelt es sich bei der erneuten Wahl desselben Verwalters auch nicht um eine ... Mehr dazu
Endlich geklärt: Dem Wohnungseigentümer, der bauliche Veränderungen durchführt, können die Folgekosten der Maßnahme durch Beschlussfassung in einer Wohnungseigentümerversammlung auferlegt werden.
BGH, Urteil vom 15.05.2020; V ZR 64/19 Sachverhalt Einzelne Wohnungseigentümer haben das Anliegen, an ihren Fenstern als Sonnenschutz Jalousien im Bereich ihrer Wohnungseigentumseinheiten zu montieren. Nach der Montage der Elemente werden die betreffenden Wohnungseigentümer durch ... Mehr dazu
Bei Dachsanierung doch keine drei Vergleichsangebote?
Wenn die Beschlussvarianten zum TOP „Dachsanierung“ so fest gezurrt wurden, dass andere Anbieter keine Chance mehr hatten, auf genau dieser Eigentümerversammlung zum Zuge zu kommen, ist dies wegen der Möglichkeit eines Negativbeschlusses unschädlich, wenn eine ... Mehr dazu
Keine Verpflichtung zur Annahme und Realisierung des günstigsten von mindestens drei Vergleichsangeboten
Gegen das apodiktische Erfordernis von mindestens drei Vergleichsangeboten spricht schon, dass die Wohnungseigentümer – auch nach Einholung der Vergleichsangebote – nicht verpflichtet sind, das billigste oder günstigste Angebot – wie man es bei einer Ausschreibung kennt – anzunehmen und ... Mehr dazu
Unterlassungsanspruch der Wohnungseigentümer gegen Mieter
Die Wohnungseigentümer haben gegen den Mieter einer Sondereigentumseinheit, der bei der Nutzung des Gemeinschaftseigentums gegen eine von den Eigentümern vereinbarte oder beschlossene Gebrauchsregelung verstößt, einen Unterlassungsanspruch aus § 1004 Abs. 1 BGB. Die Wohnungseigentümer haben gegen den ... Mehr dazu
Die Grenzen der Vergemeinschaftung von Unterlassungsansprüchen
Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann Unterlassungsansprüche, die dem einzelnen Wohnungseigentümer zur Abwehr von Störungen im räumlichen Bereich seines Sondereigentums zustehen, auch dann nicht durch Beschluss an sich ziehen, wenn zugleich das Gemeinschaftseigentum von den Störungen ... Mehr dazu
Bekanntgabe von Alternativangeboten vor der Verwalterbestellung
Bei der Neubestellung eines Verwalters ist es regelmäßig geboten, den Wohnungseigentümern die Angebote der Bewerber oder jedenfalls deren Namen und die Eckdaten ihrer Angebote grundsätzlich innerhalb der Einladungsfrist des § 24 Abs. 4 S. 2 ... Mehr dazu
Aktueller Stand zur Durchführung von Wohnungseigentümerversammlungen in Hamburg
Seit dem 13. Mai 2020 ist aktuelle Fassung der Corona-Landesverordnung (HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO) in Kraft, die weitere Verbotslockerungen vorsieht. Nach der von uns vertretenen Auffassung ergibt sich aus dem eingefügten § 3 Abs. 12 dieser Verordnung ab ... Mehr dazu
Grundsatzurteil des BGH zur „werdenden WEG“
Die Regelungen zur „werdenden WEG“ gelten bei jedem Ersterwerb vom teilenden Eigentümer, d.h. nicht nur beim Bauträgervertrag. Keine zeitliche Befristung für den Beitritt zur „werdenden WEG“ In einem brandaktuellen Urteil hat der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung ... Mehr dazu