Wohnungseigentumsrecht
Ein Beschluss, mit dem die Wohnungseigentümer im Einzelfall – bezogen auf eine konkrete Jahresabrechnung – von den Vorgaben der Heizkostenverordnung abweichen, ist lediglich anfechtbar, aber nicht nichtig.
BGH, Urteil vom 22.06.2018; V ZR 193/17 Sachverhalt In einer Wohnungseigentümergemeinschaft sieht die Teilungserklärung vor, dass die Kosten für Wärme und Warmwasser in Übereinstimmung mit der Heizkostenverordnung zu 30 Prozent nach Grundkosten und zu 70 ... Mehr dazu
Rückbau-Anspruch bei einer baulichen Veränderung
Ein Beschlussergebnis kann nicht unter der Bedingung festgestellt werden, dass kein Wohnungseigentümer innerhalb einer bestimmten Frist widerspricht; geschieht dies dennoch, ist ein Beschluss nicht zustande gekommen. BGH, Urteil vom 06.07.2018, V ZR 221/17 Sachverhalt In ... Mehr dazu
Rückbau-Anspruch bei einer baulichen Veränderung
Ein Beschlussergebnis kann nicht unter der Bedingung festgestellt werden, dass kein Wohnungseigentümer innerhalb einer bestimmten Frist widerspricht; geschieht dies dennoch, ist ein Beschluss nicht zustande gekommen. BGH, Urteil vom 06.07.2018, V ZR 221/17 Sachverhalt In ... Mehr dazu
Selbständiges Beweisverfahren im Wohnungseigentum
Die Durchführung eines gegen die übrigen Wohnungseigentümer gerichteten selbständigen Beweisverfahrens über Mängel am Gemeinschaftseigentum setzt nicht voraus, dass der antragstellende Wohnungseigentümer sich zuvor um eine Beschlussfassung der Eigentümerversammlung über die Einholung eines Sachverständigengutachtens zu den ... Mehr dazu
Anfordern von Hausgeld auf offenes Treuhandkontos des Verwalters:
Solange die Wohnungseigentümergemeinschaft kein Eigenkonto eingerichtet hat, sondern Hausgeldzahlungen auf ein auf den Namen des Verwalters lautendes offenes Treuhandkonto verlangt, ist der Wohnungseigentümer mangels Fälligkeit der Hausgeldforderung zur Leistungsverweigerung berechtigt. LG Saarbrücken, Urteil vom 4.5.2018; ... Mehr dazu
Führt der ehemalige Verwalter über das Ende seiner Bestellungszeit die Verwaltung fort, ist er nicht mehr nach § 45 Abs. 1 WEG Zustellungsvertreter der Wohnungseigentümer. Ist die Bestellung des Verwalters abgelaufen oder ein bestellter Verwalter aus anderen Gründen nicht vorhanden, kann die Zustellung entweder direkt an die beklagten Wohnungseigentümer, an den von den Wohnungseigentümern bestellten Ersatzzustellungsvertreter oder an einen durch das Gericht bestellten Ersatzzustellungsvertreter erfolgen.
BGH, Urteil vom 20.04.2018, V ZR 202/16 Sachverhalt In einer Eigentümerversammlung am 26.11.2014 fassten die Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft mehrere Beschlüsse. Am 23.12.2014 reichten einige Eigentümer beim Amtsgericht eine Anfechtungsklage ein. Diese war gerichtet gegen die ... Mehr dazu
Selbständiges Beweisverfahren im Wohnungseigentum
Die Durchführung eines gegen die übrigen Wohnungseigentümer gerichteten selbständigen Beweisverfahrens über Mängel am Gemeinschaftseigentum setzt nicht voraus, dass der antragstellende Wohnungseigentümer sich zuvor um eine Beschlussfassung der Eigentümerversammlung über die Einholung eines Sachverständigengutachtens zu den ... Mehr dazu
Gefährdung der Beschlussanfechtungsklage durch verzögerte Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses
BGH, Urteil vom 29.09.2017, V ZR 103/16 Sachverhalt Ein Wohnungseigentümer wendet sich gegen Beschlüsse, die in einer Wohnungseigentümerversammlung gefasst wurden mit der Beschlussanfechtungsklage. Die Klage muss innerhalb eines Monats vor dem örtlichen Amtsgericht erhoben werden ... Mehr dazu
Nutzung einer Teileigentumseinheit als Flüchtlingsunterkunft
BGH, Urteil vom 27.10.2017; V ZR 193/16 Sachverhalt Eine Teileigentümergemeinschaft besteht aus zwei Einheiten. Die eine Einheit wird von einem Eigentümer als kardiologische Praxis genutzt, die andere Einheit steht leer und wurde in früheren Jahren ... Mehr dazu
Anspruch eines Wohnungseigentümers gegenüber der Gemeinschaft auf Erstellung eines zweiten Rettungsweges
BGH, Urteil vom 23.06.2017; V ZR 102/16 Es gehört (vorbehaltlich weiterer vereinbarter Nutzungsbeschränkungen) zu dem plangerechten Zustand einer Teileigentumseinheit, dass die öffentlich-rechtlichen Anforderungen an einen Aufenthaltsraum erfüllt sind; dafür erforderliche Maßnahmen am gemeinschaftlichen Eigentum wie ... Mehr dazu