Verwalter-Telegramm
Eigentümer als Verwalter: Wann hat er kein Stimmrecht?
LG Hamburg, Urteil vom 02.02.2022; 318 S 31/21 Mehr dazu
Einzelner Wohnungseigentümer kann nicht mehr auf Unterlassung zweckwidriger Nutzung klagen!
BGH, Urteil vom 28.01.2022; V ZR 86/21 Mehr dazu
Pflicht zum Einschreiten bei Bekanntwerden einer zweckwidrigen Nutzung eines Wohnungs- oder Teileigentums?
Zweckbestimmungen in Teilungserklärungen
Seit dem Inkrafttreten der Reform des Wohnungseigentumsrechts im Dezember 2020 ist ausschließlich die Wohnungseigentümergemeinschaft für die Geltendmachung gemeinschaftsbezogener Ansprüche zuständig. Wird eine Wohnungs- oder Teileigentumseinheit anders genutzt, als in der Teilungserklärung vorgesehen, stellt sich die Frage, ob der WEG-Verwalter verpflichtet ist, für die Gemeinschaft die Unterlassung der zweckwidrigen Nutzung einzufordern. Mehr dazu
Einberufung einer „Online-Eigentümerversammlung“ durch den Verwalter, was ist zu beachten?
Nach Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) seit dem 01.12.2020 sieht das neue Recht in § 23 Abs. 1 S. 2 WEG die Möglichkeit vor, auch ohne Anwesenheit am Ort der Eigentümerversammlung sämtliche oder nur einzelne Rechte über eine „Online-Teilnahme“ für die Wohnungseigentümer wahrzunehmen. Mehr dazu
Regulierung eines Versicherungsschadens in der WEG: Was ist mit dem Selbstbehalt?
Aus Kostengründen werden Versicherungsverträge gerne mit einem Selbstbehalt abgeschlossen. Der Versicherungsnehmer muss dann also im Fall des Schadenseintritts einen Teil des Schadens allein tragen. Mehr dazu
Stimmrechtsvermehrung in Wohnungseigentümergemeinschaften
In den Wohnungseigentümerversammlung hat jeder Wohnungseigentümer nach dem sogenannten Kopfstimmrecht grundsätzlich eine Stimme. Ist ein Wohnungseigentümer an mehreren Wohnungen mit unterschiedlichen Beteiligungsverhältnissen beteiligt, kann ein mehrfaches Stimmrecht entstehen. Der Gesetzgeber sieht für Wohnungseigentümerversammlungen grundsätzlich das ... Mehr dazu
Haftung der Eigentümergemeinschaft für den Verwalter gestern und heute
Die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes durch das WEMoG per Dezember 2020 hat auch das Verhältnis von Eigentümergemeinschaft und Verwalter geändert. Die Vertretung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer obliegt jetzt gem. § 9 b) WEG grundsätzlich dem Verwalter. Eine Vertretung ... Mehr dazu
Anspruch auf Beseitigung baulicher Veränderungen
Die Geltendmachung von Ansprüchen auf Beseitigung baulicher Veränderungen steht nach der WEG-Reform nicht mehr dem einzelnen Wohnungseigentümer zu, sondern der Gemeinschaft. Im Zuge der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes regelt nunmehr § 9a WEG die Vorschriften über die ... Mehr dazu
Anspruch auf Teilnahme an Eigentümerversammlung – trotz Corona!
Vielen WEG-Verwaltern stellt sich inmitten der Corona-Pandemie, in welcher Form angesichts der geltenden Kontaktbeschränkungen die Wohnungseigentümerversammlungen abzuhalten sind. In dem von dem LG Frankfurt/Main, Urteil vom 17.12.2020; 2-13 S 108/20, entschiedenen Fall hatte der Verwalter einer 11-köpfigen ... Mehr dazu
Neues Spiel neues Glück? Abschaffung der Altvereinbarungen durch die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes
Der Gesetzgeber hat zum 01.12.2020 das Wohnungseigentumsrecht grundlegend refor-miert und in dem neugefassten Wohnungseigentumsgesetz in den vorletzten Para-graphen eine Vorschrift platziert, die für die Verwaltungspraxis von besonderem Interesse ist. Der Standort dieser Vorschrift unter dem ... Mehr dazu