Verwalter-Telegramm

Verwalter-Telegramm

Eigentümer als Verwalter: Wann hat er kein Stimmrecht?

LG Hamburg, Urteil vom 02.02.2022; 318 S 31/21 Mehr dazu

Pflicht zum Einschreiten bei Bekanntwerden einer zweckwidrigen Nutzung eines Wohnungs- oder Teileigentums?

Zweckbestimmungen in Teilungserklärungen Seit dem Inkrafttreten der Reform des Wohnungseigentumsrechts im Dezember 2020 ist ausschließlich die Wohnungseigentümergemeinschaft für die Geltendmachung gemeinschaftsbezogener Ansprüche zuständig. Wird eine Wohnungs- oder Teileigentumseinheit anders genutzt, als in der Teilungserklärung vorgesehen, stellt sich die Frage, ob der WEG-Verwalter verpflichtet ist, für die Gemeinschaft die Unterlassung der zweckwidrigen Nutzung einzufordern. Mehr dazu

Einberufung einer „Online-Eigentümerversammlung“ durch den Verwalter, was ist zu beachten?

Nach Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) seit dem 01.12.2020 sieht das neue Recht in § 23 Abs. 1 S. 2 WEG die Möglichkeit vor, auch ohne Anwesenheit am Ort der Eigentümerversammlung sämtliche oder nur einzelne Rechte über eine „Online-Teilnahme“ für die Wohnungseigentümer wahrzunehmen. Mehr dazu

Regulierung eines Versicherungsschadens in der WEG: Was ist mit dem Selbstbehalt?

Aus Kostengründen werden Versicherungsverträge gerne mit einem Selbstbehalt abge­schlossen. Der Versicherungsnehmer muss dann also im Fall des Schadenseintritts einen Teil des Schadens allein tragen. Mehr dazu

Stimmrechtsvermehrung in Wohnungseigentümergemeinschaften

In den Wohnungseigentümerversammlung hat jeder Wohnungseigentümer nach dem sogenannten Kopfstimmrecht grundsätzlich eine Stimme. Ist ein Wohnungseigentümer an mehreren Wohnungen mit unterschiedlichen Beteili­gungsverhältnissen beteiligt, kann ein mehrfaches Stimmrecht entstehen. Der Gesetzgeber sieht für Wohnungseigentümerversammlungen grundsätzlich das ... Mehr dazu

Haftung der Eigentümergemeinschaft für den Verwalter gestern und heute

Die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes durch das WEMoG per Dezember 2020 hat auch das Verhältnis von Eigentümergemeinschaft und Verwalter geändert. Die Ver­tretung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer obliegt jetzt gem. § 9 b) WEG grundsätzlich dem Verwalter. Eine Vertretung ... Mehr dazu

Anspruch auf Beseitigung baulicher Veränderungen

Die Geltendmachung von Ansprüchen auf Beseitigung baulicher Veränderungen steht nach der WEG-Reform nicht mehr dem einzelnen Wohnungseigentümer zu, sondern der Gemeinschaft. Im Zuge der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes regelt nunmehr § 9a WEG die Vorschriften über die ... Mehr dazu

Anspruch auf Teilnahme an Eigentümerversammlung – trotz Corona!

Vielen WEG-Verwaltern stellt sich inmitten der Corona-Pandemie, in welcher Form ange­sichts der geltenden Kontaktbeschränkungen die Wohnungseigentümerversammlungen abzuhalten sind. In dem von dem LG Frankfurt/Main, Urteil vom 17.12.2020; 2-13 S 108/20, entschiedenen Fall hatte der Verwalter einer 11-köpfigen ... Mehr dazu

Neues Spiel neues Glück? Abschaffung der Altvereinbarungen durch die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes

Der Gesetzgeber hat zum 01.12.2020 das Wohnungseigentumsrecht grundlegend refor-miert und in dem neugefassten Wohnungseigentumsgesetz in den vorletzten Para-graphen eine Vorschrift platziert, die für die Verwaltungspraxis von besonderem Interesse ist. Der Standort dieser Vorschrift unter dem ... Mehr dazu
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