Wettbewerbsrecht
Werbung mit „Immobilienbewertung in zwei Minuten“ und „Immobilienwert Rechner 2020“ ist irreführend, wenn der Nutzer nach Eingabe seiner Daten kein unmittelbares und konkretes Ergebnis erhält, sondern vielmehr darauf hingewiesen wird, dass er für eine bessere Schätzung mit dem Werbenden Kontakt aufnehmen soll.
LG Berlin, Urteil vom 14.09.2021; 103 O 69/20 Sachverhalt Die Beklagte betreibt eine Webseite für den Verkauf, Vertrieb und die Verwaltung von Immobilien. Dabei bietet sie auch eine kostenlose Wertermittlung von Objekten an. Bei Google ... Mehr dazu
Maklerwerbung mit Selbstverständlichkeit „provisionsfrei“ unter dem „Bestellerprinzip“
Soweit für das von einem Makler „provisionsfrei“ beworbene Angebot bereits kraft Gesetzes Provisionsfreiheit gilt, handelt es sich um ein wettbewerbswidriges Verhalten, selbst wenn der Makler mit der Angabe bezogen auf Teile des relevanten Kundenkreises „berechtigte ... Mehr dazu