Wettbewerbsrecht
Maklerwerbung mit Selbstverständlichkeit „provisionsfrei“ unter dem „Bestellerprinzip“
Soweit für das von einem Makler „provisionsfrei“ beworbene Angebot bereits kraft Gesetzes Provisionsfreiheit gilt, handelt es sich um ein wettbewerbswidriges Verhalten, selbst wenn der Makler mit der Angabe bezogen auf Teile des relevanten Kundenkreises „berechtigte ... Mehr dazu