Wohnungseigentumsrecht
- Beschlussanfechtungsklagen
- Abwehr / Geltendmachung von Beseitigungs- und Unterlassungsansprüchen
- Durchsetzung / Abwehr von Rückbauansprüchen
- Anfertigung von Beschlussanträgen für Eigentümerversammlungen
- Beratung zur Durchführung und zum Ablauf von Eigentümerversammlungen
- Prüfung und Anfertigung von Teilungserklärungen / Gemeinschaftsordnungen
- Beratung zu Nutzungsänderungen
- Bauliche Veränderungen im Gemeinschaftseigentum
- Abberufung und Neubestellung von WEG-Verwaltern
- Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen gegenüber dem Bauträger
Wohnungseigentumsrecht Beiträge
Jahresabrechnung unwirksam – dennoch kein Anspruch auf Erstattung der Abrechnungsspitze »
Wird ein Beschluss über die Änderung der Kostenverteilungsmaßstäbe für ungültig erklärt, ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verpflichtet, während des Beschlussanfechtungsverfahrens erstellte Jahresabrechnungen nachträglich zu berichtigen und über die Einforderung von Nachschüssen und die Anpassung der ...
„Beschlusszwang“ für bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums nach neuem Wohnungseigentumsrecht »
Es ist Sache des Wohnungseigentümers, der eine nicht in der Gemeinschaftsordnung gestattete bauliche Veränderung beabsichtigt, einen Gestattungsbeschluss ggf. im Wege der Beschlussersetzungsklage herbeizuführen, ehe mit der Baumaßnahme begonnen wird. Handelt er dem zuwider, haben die ...
Beschlusszwang für bauliche Veränderungen »
In einer Wohnungseigentümergemeinschaft erfordern bauliche Veränderungen stets einen vorangehenden Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung. Ohne Beschlussfassung sind vorgenommene bauliche Veränderungen rechtswidrig, es besteht insoweit ein Beschlusszwang. BGH, Urteil vom 17.03.2023; V ZR 140/22 Sachverhalt In einer verwalterlosen ...
Prozessführungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Geltendmachung von Mängelrechten in Bezug auf das Gemeinschaftseigentum; Altlasten als Mangel »
Die auf Beseitigung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum gerichteten Rechte der Erwerber von Wohnungseigentum (hier: Nachbesserung nach § 439 Abs. 1 BGB) unterfallen nicht der Ausübungsbefugnis gemäß § 9a Abs. 2 WEG. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ...
Hundehaltungsverbot nur für Mieter von Ferienwohnungen zulässig »
AG Oldenburg, Urteil vom 07.11.2022; 16 C 14/22 Sachverhalt Die Kläger sind Wohnungseigentümer der beklagten WEG; sie vermieten ihre Wohnungen explizit an Gäste mit Hunden. In Folge von Beschwerden über angeblich durch Hundehaltung verursachte Störungen ...
Wohnungseigentümergemeinschaft muss die Beschlüsse durchführen »
In einer Wohnungseigentümergemeinschaft trifft die Pflicht zur Durchführung der in einer Wohnungseigentümerversammlung gefassten Beschlüsse nicht den Verwalter, sondern die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Eine pflichtwidrige Untätigkeit des Verwalters wird der Gemeinschaft zugerechnet. BGH, Urteil vom 16.12.2022; ...
Anspruch des Wohnungseigentümers auf Genehmigung einer Solaranlage »
AG Konstanz, Urteil vom 09.02.2023; 4 C 425/22 WEG Sachverhalt Die Klägerin hat ihre Eigentumswohnung an ihren Sohn vermietet. Dieser hat mit ihrer, aber ohne Zustimmung der verklagten Wohnungseigentümergemeinschaft eine nach § 20 Abs. 1 ...
Verteilung des im Gebäudeversicherungsvertrag vereinbarten Selbstbehalts auf die Wohnungseigentümer »
Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist berechtigt, durch Mehrheitsbeschluss zu entscheiden, welche von mehreren streitigen Auffassungen über die Verteilung des Selbstbehaltes in der Wohngebäudeversicherung für die künftige Verwaltungspraxis maßgeblich sein soll. Die Verteilung des Selbstbehaltes erfolgt ...
Beschlussklage gegen eine verwalterlose Gemeinschaft »
Der Anspruch auf Bestellung eines Wohnungseigentumsverwalters kann mit einer Beschlussersetzungsklage durchgesetzt werden, dies gilt auch in einer aus nur zwei Einheiten bestehenden Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Klage ist gegen die Gemeinschaft zu richten, nicht gegen den anderen ...
Wohnnutzung einer Teileigentumseinheit »
Gibt die Teilungserklärung einer Anlage, zu der sowohl Wohnungs- als auch Teileigentumseinheiten gehören, innerhalb eines Gebäudes eine räumliche Trennung von Wohn- und Gewerbe vor, stört die Wohnnutzung einer Teileigentumseinheit in dem der gewerblichen Nutzung vorbehaltenen ...
