Wohnungseigentumsrecht
- Beschlussanfechtungsklagen
- Abwehr / Geltendmachung von Beseitigungs- und Unterlassungsansprüchen
- Durchsetzung / Abwehr von Rückbauansprüchen
- Anfertigung von Beschlussanträgen für Eigentümerversammlungen
- Beratung zur Durchführung und zum Ablauf von Eigentümerversammlungen
- Prüfung und Anfertigung von Teilungserklärungen / Gemeinschaftsordnungen
- Beratung zu Nutzungsänderungen
- Bauliche Veränderungen im Gemeinschaftseigentum
- Abberufung und Neubestellung von WEG-Verwaltern
- Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen gegenüber dem Bauträger
Wohnungseigentumsrecht Beiträge
Einbau von Rauchwarnmeldern in Eigentumswohnungen Die Wohnungseigentümer können den Einbau von Rauchwarnmeldern in Wohnungen jedenfalls dann beschließen, wenn das Landesrecht eine entsprechende eigentumsbezogene Pflicht vorsieht. Rauchwarnmelder, die aufgrund eines Beschlusses der Wohnungseigentümergemeinschaft angebracht worden sind, stehen nicht im Sondereigentum. »
BGH, Urteil 08.02.2013; Az. V ZR 238/11 Sachverhalt Auf einer Wohnungseigentümerversammlung einer Hamburger Wohnungseigentümergemeinschaftwird im Hinblick auf die nach § 45 Abs.6 Hamburgische Bauordnung bestehendePflicht zur Nachrüstung von Rauchwarnmeldern der Kauf von Rauchwarnmeldern zurInstallation in ...
Verpflichtung des Wohnungseigentümers zur Instandhaltung von Gemeinschaftseigentum: Eine in der Teilungserklärung getroffene Regelung, wonach Balkone, die zum ausschließlichen Gebrauch durch einen Wohnungseigentümer bestimmt sind, auf dessen Kosten in Stand zu setzen und in Stand zu halten sind, ist nicht einschränkend dahingehend auszulegen, dass hiervon Kosten ausgenommen sind, die die im Gemeinschaftseigentum stehenden Balkonteile betreffen. »
BGH, Urteil 16.11.2012, V ZR 9/12 Sachverhalt In einer Wohnungseigentümergemeinschaft, in der einzelne Wohnungseigentümer über einenBalkon verfügen, ist in der Teilungserklärung folgende Regelung enthalten: „Einrichtungen,Anlagen und Gebäudeteile, die nach der Beschaffenheit oder dem Zweck des ...
Der Abschluss eines Arbeitsvertrages „zwischen der Wohnungseigentümergemeinschaft, vertreten durch den Verwalter“ und einem Hausmeister führt nicht dazu, dass der Verwalter selbst Arbeitgeber wird. Denn der Verwalter als ausführendes „Organ“ der Gemeinschaft stellt lediglich die Handlungsfähigkeit der außenrechtsfähigen Wohnungseigentümergemeinschaft als Arbeitgeberin, auch soweit er das arbeitsvertragsrechtliche Weisungsrecht ausübt, sicher. Die Position des Arbeitgebers nimmt deshalb der Verband der Wohnungseigentümergemeinschaft ein. Darin liegt auch mit Blick auf kündigungsschutzrechtliche Wertungen keine rechtsmissbräuchliche Gestaltung. »
BAG, 27.09.2012; Az. 2 AZR 838/11 Sachverhalt Der Verwalter einer WEG schließt mit einem Hausmeister einen Vertrag, in dem u.a. folgendesvereinbart wird: „Arbeitsvertrag zwischender Wohnungseigentümergemeinschaft …, vertreten durch … alsVerwalterin – im folgenden Dienstberechtigte genannt ...
Wie sind Sanierungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum, die zu einer erheblichen optischen Veränderung führen, einzuordnen? »
BGH, Urteil vom 14. Dezember 2012; V ZR 224/11 Im Grundsatz kann auch eine bauliche Maßnahme, die eine optische Veränderung derWohnungseigentumsanlage bewirkt, eine Gebrauchswerterhöhung darstellen und durchqualifizierte Mehrheit beschlossen werden. Dies setzt voraus, dass die ...
Vorlage der Liste der Wohnungseigentümer im Anfechtungsklagverfahren »
Bei einer Beschlussmängelklage muss das Gericht auf Anregung des Klägers derVerwaltung aufgeben, eine aktuelle Liste der Wohnungseigentümer vorzulegen, unddie Anordnung nach Fristablauf ggf. mit Ordnungsmitteln durchsetzen (§ 142 ZPOanalog). BGH, Urteil 14. Dezember 2012; V ...
Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer zur Aufnahme eines Kredits »
BGH, Urteil vom 28. September 2012; V ZR 251/11 Es liegt in der Kompetenz der Wohnungseigentümer, die Aufnahme eines Kredites zurDeckung des Finanzbedarfs der Wohnungseigentümer zu beschließen. Dagegen fehlt es jedenfalls seit der vom Gesetzgeber ...
Kostentragungsverpflichtung des Wohnungseigentümers bei Instandsetzung von
Fenstern. »
Sieht die Teilungserklärung vor, dass Teile des Gemeinschaftseigentums, die sich imBereich des Sondereigentums befinden, vom Wohnungseigentümer auf eigeneKosten in Stand zu halten sind, so zählt hierzu auch die tischlermäßigeInstandsetzung der Fenster. AG Hamburg-St. Georg, Urteil ...
Ein Erwerber von Wohnungseigentum, der den Erwerbsvertrag vor Entstehen der Wohnungseigentümergemeinschaft, also vor Eintragung eines Wohnungseigentümers im Grundbuch, abschließt, ist selbst dann als werdender Wohnungseigentümer mit allen Rechten und Pflichten anzusehen, wenn er den Besitz an der Wohnung erst geraume Zeit nach dem Entstehen der Wohnungseigentümergemeinschaft erlangt oder die Auflassungsvormerkung erst geraume Zeit nach Entstehung der Wohnungseigentümergemeinschaft im Grundbuch eingetragen wird. Der teilende Wohnungseigentümer haftet ab dem Zeitpunkt, an dem der Erwerber durch Abschluss des Erwerbsvertrages als werdender Wohnungseigentümer anzusehen ist nicht mehr gesamtschuldnerisch für die Lasten der Wohnung. »
BGH, Urteil vom 12.05.2012, V ZR 196/11 Sachverhalt Die Beklagte ist teilende Eigentümerin einer Wohnanlage. Sie verkaufte eine Wohnung derAnlage mit notariellem Kaufvertrag vom 14.07.2004 an die Erwerberin, zu deren Gunsten am19.07.2004 eine Auflassungsvormerkung in ...
Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer zur Aufnahme eines Kredits »
BGH, 28.09.2012 – Aktenzeichen: V ZR 251/11 Sachverhalt Im April 2009 beschließen die Wohnungseigentümer mehrheitlich die Gesamtsanierung derWohnanlage zu einem Betrag von 550.000 Euro sowie dessen Finanzierung über staatlicheZuschüsse und zinsbegünstigte Kredite. Die Finanzierungskosten sollen ...
Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen verzögerter Beschlussfassung über notwendige Instandsetzungsmaßnahmen nach § 280 Abs.1 und 2, § 286 BGB scheidet aus, wenn der betroffene Wohnungseigentümer vorher gefasste Beschlüsse über die Zurückstellung der Instandsetzung nicht angefochten hat. Die Wohnungseigentümergemeinschaft als Verband ist jedenfalls dann dem einzelnen Wohnungseigentümer gegenüber verpflichtet, die unverzügliche Umsetzung eines Beschlusses zur Sanierung des Gemeinschaftseigentums gegenüber dem Verwalter durchzusetzen, wenn der Beschluss den Zweck hat, einen Schaden am Gemeinschaftseigentum zu beseitigen, der das Sondereigentum des Wohnungseigentümers unbenutzbar macht. »
BGH, Urteil 13.07.2012, V ZR 94/11 Sachverhalt Die Kläger sind Miteigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Ihre Wohnung liegtim dritten Obergeschoss. Im Juni 2006 drang nach heftigem Regen durch die Decke Wasser indie Wohnung. Ein von den Klägern ...
