Wohnungseigentumsrecht
- Beschlussanfechtungsklagen
- Abwehr / Geltendmachung von Beseitigungs- und Unterlassungsansprüchen
- Durchsetzung / Abwehr von Rückbauansprüchen
- Anfertigung von Beschlussanträgen für Eigentümerversammlungen
- Beratung zur Durchführung und zum Ablauf von Eigentümerversammlungen
- Prüfung und Anfertigung von Teilungserklärungen / Gemeinschaftsordnungen
- Beratung zu Nutzungsänderungen
- Bauliche Veränderungen im Gemeinschaftseigentum
- Abberufung und Neubestellung von WEG-Verwaltern
- Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen gegenüber dem Bauträger
Wohnungseigentumsrecht Beiträge
Zweckwidrige Nutzung von Teileigentum »
Wird eine Teileigentumseinheit zweckwidrig als Wohnraum genutzt, verjährt der Unterlassungsanspruch der übrigen Wohnungseigentümer nicht, solange diese Nutzung anhält; dies gilt unabhängig davon, ob der Sondereigentümer selbst oder dessen Mieter Nutzer ist. Der Anspruch der Wohnungseigentümer ...
Verwalterbestellung »
Die Bestellung des Verwalters entspricht grundsätzlich nur dann ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn in derselben Eigentümerversammlung, in der die Bestellung erfolgt, auch die Eckpunkte des abzuschließenden Verwaltervertrages (Laufzeit und Vergütung) in wesentlichen Umrissen geregelt werden; hierfür kann ...
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist – wenn ihr wenigstens ein Verbraucher angehört – einem Verbraucher gleichzustellen. »
BGH, Urteile vom 25.03.2015; VIII ZR 243/13; VIII ZR 360/13; VIII ZR 109/14 Sachverhalt In den drei vom BGH entschiedenen Fällen ging es jeweils um eine in einemGaslieferungsvertrag enthaltene formularmäßige Preisanpassungsklausel (Spannungsklausel),nach der sich der ...
Schallschutz in Eigentumswohnungen »
Wird der in einer Eigentumswohnung vorhandene Bodenbelag (hier: Teppichboden) durch einen anderen (hier: Parkett) ersetzt, richtet sich der zu gewährende Schallschutz grundsätzlich nach der zur Zeit der Errichtung des Gebäudes geltenden Ausgabe der DIN 4109; ...
Wohnungseigentümern dürfen keine neuen originären Leistungsverpflichtungen durch Beschluss auferlegt werden »
BGH, Urteil vom 10.10.2014; V ZR 315/13 Die durch eine Öffnungsklausel legitimierte Mehrheitsmacht wird materiell-rechtlich u.a. durchunentziehbare, aber verzichtbare Mitgliedschaftsrechte begrenzt; ein in solche Rechte ohneZustimmung der nachteilig betroffenen Wohnungseigentümer eingreifender Beschluss istschwebend unwirksam. Zu ...
Einsetzung von Rechtsanwaltskosten in Wirtschaftspläne »
BGH, Urteil vom 17.10.2014; V ZR 26/14 Sachverhalt In der Wohnungseigentümerversammlung werden mehrheitlich der Gesamtwirtschaftsplanund die Einzelwirtschaftspläne beschlossen. Mit Blick auf laufendeBeschlussanfechtungsklagen ist eine Ausgabenposition von € 7.000 für „RAKosten/Rechtsstreit“ vorgesehen und in den Wirtschaftsplänen ...
Wohnungseingangstüren stehen im gemeinschaftlichen Eigentum der Wohnungseigentümer. »
BGH, Urteil vom 25.10.2013; V ZR 212/12 Sachverhalt In einer Wohnungseigentumsanlage erfolgt der Zutritt zu den Wohnungen über Laubengänge,die ihrerseits vom Treppenhaus über eine Tür zugänglich sind. In § 3 derGemeinschaftsordnung heißt es u.a. wie ...
Zahlungsanspruch einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegen eine andere Wohnungseigentümergemeinschaft, wenn der für beide Gemeinschaften tätige Verwalter von den jeweiligen Konten unrechtmäßig Geldbeträge überweist »
BGH, Urteil vom 23.01.2014; III ZR 436/12 Sachverhalt Zwei Wohnungseigentümergemeinschaften streiten um die Rückzahlung von 10.000,00 €. DerVerwalter, der für beide Gemeinschaften tätig war, hatte vom Konto der klagendenWohnungseigentümergemeinschaft € 10.000,00 überwiesen auf das Konto ...
Zurechnung des Wissens des Verwalters »
Das Wissen des Verwalters kann den einzelnen Mitgliedern einer Wohnungseigentümergemeinschaft bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche als eigene Kenntnis nur zugerechnet werden, wenn es sich um gemeinschaftsbezogene Ansprüche handelt oder wenn die Gemeinschaft Ansprüche der Wohnungseigentümer ...
Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer für Grundstücksverkauf? »
Stimmen einzelne Wohnungseigentümer einer Veräußerung von Teilen des gemeinschaftlichen Grundstücks nicht zu, können sie nicht durch einen Mehrheitsbeschluss dazu verpflichtet werden; weil die Veräußerung die sachenrechtlichen Grundlagen betrifft, stellt sie keine Verwaltung im Sinne von ...
