Wohnungseigentumsrecht
- Beschlussanfechtungsklagen
- Abwehr / Geltendmachung von Beseitigungs- und Unterlassungsansprüchen
- Durchsetzung / Abwehr von Rückbauansprüchen
- Anfertigung von Beschlussanträgen für Eigentümerversammlungen
- Beratung zur Durchführung und zum Ablauf von Eigentümerversammlungen
- Prüfung und Anfertigung von Teilungserklärungen / Gemeinschaftsordnungen
- Beratung zu Nutzungsänderungen
- Bauliche Veränderungen im Gemeinschaftseigentum
- Abberufung und Neubestellung von WEG-Verwaltern
- Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen gegenüber dem Bauträger
Wohnungseigentumsrecht Beiträge
Beschlussanfechtung über den Ausgleich der Jahresabrechnung: Bagatellverfahren oder rechtsmittelfähiger Rechtsstreit? »
Die Beschwer des Klägers im Falle der Abweisung der Klage über einen gefassten Abrechnungsbeschluss bemisst sich nach dem Anteil am Nennbetrag der Abrechnung. Der Streitwert und die für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels des Anfechtungsklägers maßgebliche ...
Bestellung juristischer Personen in den Verwaltungsbeirat »
Zum Mitglied des Verwaltungsbeirats einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer können auch juristische Personen, z. B. Gemeinden, bestellt werden. Nicht zulässig ist dagegen grundsätzlich die Bestellung ihrer gesetzlichen Vertreter oder bevollmächtigten Mitarbeiter, die selbst keine Wohnungseigentümer sind – ...
Zur Zulässigkeit des Aufstellens einer Kinderwagengarage auf dem Gemeinschaftseigentum und Abgrenzung zwischen baulicher Veränderung und Gebrauchsregelung »
AG Hamburg-St. Georg, Urteil vom 10.04.2025; 980b C 16/24 WEG Sachverhalt In der Eigentümerversammlung wird eine zeitlich für 2 Jahre befristete Aufstellung einer „Kinderwagengarage“ von 1,2 Metern Breite, 2,0 Tiefe und 1,35 Meter Höhe zum ...
Keine baulichen Veränderungen ohne Gestattungsbeschluss »
BGH, Urteil vom 21.03.2025; V ZR 1/24 Sachverhalt Die Beklagte ist Teileigentümerin einer Gewerbeeinheit einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Das Objekt ist verpachtet. Die Pächter beabsichtigten dort eine Shisha-Bar zu betreiben und haben in der Gewerbeeinheit eine tragende ...
Korrekturvorbehalt ist unzulässig »
Der Vorbehalt einer nachträglichen Korrektur der Jahresabrechnung führt zur Unbestimmtheit eines Abrechnungsbeschlusses, weil einem solchen Beschluss nicht mit hinreichender Sicherheit und Genauigkeit zu entnehmen ist, in welcher konkreten Höhe die Kosten im Zeitpunkt der Beschlussfassung ...
Einzahlungen in die Erhaltungsrücklage sind keine Werbungskosten »
Einzahlungen in die Erhaltungsrücklage einer Wohnungseigentümergemeinschaft sind in der Einkommensteuer nicht als Werbungskosten berücksichtigungsfähig. Bundesfinanzhof, Urteil vom 14.01.2025; IX R 19/24 Sachverhalt Ein Ehepaar ist Eigentümer einer Wohnungseigentumseinheit und erzielt Einkünfte aus der Vermietung einer ...
Beschlüsse über die Änderung der Kostenverteilung »
Die Beschlussanfechtungsklage gegen einen auf der Grundlage des Wirtschaftsplans bzw. der Jahresabrechnung oder zur Erhebung einer Sonderumlage gefassten Beschluss kann nicht darauf gestützt werden, dass ein vorangegangener Beschluss über die Änderung der Kostenverteilung nicht ordnungsgemäßer ...
Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer »
Die Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer umfasst sowohl die erste Beschlussfassung als auch erneute Beschlussfassungen über die bereits geregelte Angelegenheit; infolge dessen betrifft die Frage, ob die Wohnungseigentümer einmal oder mehrfach über dieselbe Angelegenheit entscheiden dürfen, nicht ...
Verteilung des im Gebäudeversicherungsvertrag vereinbarten Selbstbehalts auf die Wohnungseigentümer »
Tritt in einer Wohnungseigentumsanlage aufgrund einer defekten Wasserleitung ein Schaden ein, ist ein von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer in der verbundenen Gebäudeversicherung vereinbarter Selbstbehalt, durch den der Versicherer einen bestimmten Teil des ansonsten versicherten Interesses ...
Rechtsschutzbedürfnis für den Anspruch auf Änderung des Versammlungsprotokolls »
Ein Rechtsschutzbedürfnis auf Änderung des Versammlungsprotokolls ist nur gegeben, wenn die Protokollberichtigung das Ziel hat, die Auslegung von Beschlüssen zu beeinflussen. Das Versammlungsprotokoll dient nicht dazu, Erklärungen Einzelner, die für einen Wohnungseigentümer in eigener Sache ...
