Wohnungseigentumsrecht
- Beschlussanfechtungsklagen
- Abwehr / Geltendmachung von Beseitigungs- und Unterlassungsansprüchen
- Durchsetzung / Abwehr von Rückbauansprüchen
- Anfertigung von Beschlussanträgen für Eigentümerversammlungen
- Beratung zur Durchführung und zum Ablauf von Eigentümerversammlungen
- Prüfung und Anfertigung von Teilungserklärungen / Gemeinschaftsordnungen
- Beratung zu Nutzungsänderungen
- Bauliche Veränderungen im Gemeinschaftseigentum
- Abberufung und Neubestellung von WEG-Verwaltern
- Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen gegenüber dem Bauträger
Wohnungseigentumsrecht Beiträge
Ein Balkon dient als Raum zu der ihm zuordnungsfähigen abgeschlossenen Wohnung der Alleinnutzung dieses Wohnungseigentümers. Er gehört aufgrund der gesetzlichen Verbundenheit zum Sondereigentum der Wohnung. Dies gilt unabhängig davon, ob der Balkon mit einer Treppe zum Garten (Gemeinschaftseigentum) verbunden ist. An Sondereigentum kommt die Eintragung eines Sondernutzungsrechtes nicht in Betracht. »
OLG München, Beschluss 23.09.2011, Az. 34 Wx 247/11 Sachverhalt Das Grundbuchamt lehnt die Eintragung der Bezeichnung „SNR“ (Sondernutzungsrecht) füreinen Balkon ab. Es handelt sich dabei um einen Balkon, der in der vorgesehenenTeilungserklärung mit der Nummer ...
Verjährung von Schadensersatzansprüchen einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegen einen Mieter »
BGH Urteil vom 29.06.2011, VIII ZR 349/10 Sachverhalt Die Beklagten waren Mieter einer Eigentumswohnung, die im Eigentum des Klägers steht. Beiihrem Auszug Ende Juni 2008 beschädigten sie den im Gemeinschaftseigentum stehendenFahrstuhl, der innen mit Edelstahlpaneelen ...
Verlangen des Verwalters auf Rückgabe von Unterlagen Überlässt der Verwalter einem Wohnungseigentümer Verwaltungsunterlagen zur Prüfung außerhalb seiner Geschäftsräume, kommt regelmäßig ein Leihvertrag mit der Folge zustande, dass der Verwalter die Herausgabe der Unterlagen im eigenen Namen verlangen kann. »
BGH, Urteil 15.07.2011, Az. V ZR 21/11 Sachverhalt Der Verwalter einer WEG gibt an eine Wohnungseigentümerin auf deren Bitten zwei Ordnermit Abrechnungsunterlagen für das Jahr 2006 heraus. Die Wohnungseigentümerin erklärt,dass sie die Unterlagen zu einem ...
Heizkörper und dazugehörige Leitungen zum Anschluss an eine Zentralheizung können durch Teilungserklärung oder nachträgliche Vereinbarung dem Sondereigentum zugeordnet werden. Sondereigentum sind dann vorbehaltlich ausdrücklich anderweitiger Regelungen in der Teilungserklärung auch Heizungsund Thermostatventile oder ähnliche Aggregate. Bei der Gesamterneuerung der Zentralheizung einer Wohnanlage muss den Wohnungseigentümern angemessene Zeit zur Umstellung der in ihrem Sondereigentum stehenden Heizkörper und Anschlussleitungen gegeben werden. Danach können Sie von der erneuerten Heizanlage abgetrennt werden, wenn die alten Geräte mit der neuen Anlage nicht (mehr) kompatibel sind. »
BGH, Urteil 08.07.2011, Az. V ZR 176/10 Sachverhalt In der Teilungserklärung einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist vereinbart, dass „dieVor- und Rücklaufleitung und die Heizkörper der Zentralheizung von der Anschlussstelle andie gemeinsame Steig- bzw. Fallleitung an“ im Sondereigentum ...
Vor der Bestellung eines neuen Verwalters sind Alternativangebote einzuholen. Angebote von mehreren Verwaltern müssen im Grundsatz vor der Beschlussfassung der Wohnungseigentümer über die Bestellung eines neuen Verwalters, nicht aber vor der Wiederbestellung des amtierenden Verwalters eingeholt werden. »
BGH, Urteil 01.04.2011, Az. V ZR 96/10 Sachverhalt Der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft war bis zum 30. April 2003 bestellt. Erblieb weiterhin ohne erneute Verwalterbestellung tätig. Dies fiel den Beteiligten erst im Jahr2008 auf. Die Vorsitzende ...
Angebote von mehreren Verwaltern müssen im Grundsatz vor der Beschlussfassung der Wohnungseigentümer über die Bestellung eines neuen Verwalters, nicht aber vor der Wiederbestellung des amtierenden Verwalters eingeholt werden. »
BGH, Urteil 01.04.2011, Az. V ZR 96/10 Sachverhalt Der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft war bis zum 30. April 2003 bestellt. Erblieb weiterhin ohne erneute Verwalterbestellung tätig. Dies fiel den Beteiligten erst im Jahr2008 auf. Die Vorsitzende ...
Aufwendungsersatz des Verwalters »
BGH, Urteil vom 18.02.2011, Az. V ZR 197/10 Sachverhalt Der Kläger war Verwalter der beklagten Wohnungseigentümergemeinschaft. Er hatte bei derBank in eigenem Namen ein Konto eingerichtet, über das er den Zahlungsverkehr für diebeklagte WEG abwickelte. ...
Wer schuldet die Mietnebenkosten-Abrechnung bei Verwalterwechsel? Soweit im Verwaltungsvertrag nicht anders geregelt, muss der Wohnungsverwalter keine Nebenkostenrechnung erstellen, wenn der Verwaltungsvertrag vor dem vertraglichen Zeitpunkt der Abrechnungslegung geendet ist. »
(LG Bonn, 23.03.2010, Az. 8 S 286/09) Sachverhalt Nach Ablauf der Verwaltungstätigkeit weigert sich der ausscheidende Verwalter einesMietshauses die Betriebskostenabrechnung für das vergangene Wirtschaftsjahr zu erstellen.Der Eigentümer beauftragt einen Dritten, diese Betriebskostenabrechnung zu fertigen. Diedafür ...
Zulässige Versorgungssperre bei Nichtzahlung von Wohngeldern über einen längeren Zeitraum »
1.Der Beschluss einer Versorgungssperre ist zulässig nur nach vorheriger Abmahnungund bei einem gravierenden Leistungsrückstand, wovon regelmäßig auszugehen ist,wenn der Wohngeldrückstand sechs Monatsraten übersteigt. Dabei muss dieAbmahnung lediglich dem Vollzug der Sperre voraus gehen, nicht schon ...
Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer zum Einbau von Rauchwarnmeldern. Rauchwarnmelder sind Zubehör im Sinne von § 97 BGB. Der Wohnungseigentümerversammlung steht die Beschlusskompetenz bei Bestehen einer gesetzlichen Einbaupflicht zu, über Einbau und Wartung von Rauchwarnmeldern zu beschließen. »
(LG Hamburg, Urteil 02.03.2011 – Az. 318 S 193/10 ) Sachverhalt Eine Hamburger Wohnungseigentümerversammlung fasst folgenden Beschluss: „Einbau undBetrieb von Rauchwarnmeldern in allen Schlafräumen, Kinderzimmern und Wohnungsflurenauf Kosten der Gemeinschaft und Abrechnung der Kosten nach ...
