Newsletter – Ausgabe 10/2015
In eigener Sache
1. Rechtsformwechsel
Wir freuen uns, Sie darüber informieren zu dürfen, dass wir einen Rechtsformwechsel vorgenommen haben: Seit dem 1.10.2015 ist unsere Sozietät nunmehr eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartmbB).
Bitte beachten Sie, dass im Zuge des Rechtsformwechsels in die PartmbB eine Umfirmierung unserer Sozietät stattgefunden hat. Seit dem 1.10.2015 lautet der Name unserer Partnerschaftsgesellschaft:
Breiholdt Voscherau Rechtsanwälte Partnerschaft mbB.
2. Focus
Ferner freuen wir uns sehr, wie auch im letzten Jahr im Focus-Spezial „Deutschlands Top-Anwälte“ unter die besten Immobilienanwälte Norddeutschlands gewählt worden zu sein. Von 12 im Norden in dem Ranking enthaltenen Rechtsanwälten stammen allein zwei aus den Reihen unserer Kanzlei.
Focus-Spezial mit Deutschlands Top-Anwälten ist seit dem 22.09.2015 im Zeitschriftenhandel zum Preis von € 6,90 erhältlich.
Dies erwartet Sie in unserer neuen Ausgabe:
Vorgetäuschter Eigenbedarf löst Schadensersatzverpflichtungen des Vermieters aus. »
Vermieterpfandrecht des Grundstückserwerbers bei Sicherungsübereignung des Inventars vor dem veräußerungsbedingten Vermieterwechsel »
Verwalterbestellung ohne Regelung der Eckdaten eines Verwaltervertrages »
Grenzüberschreitende Maklertätigkeit »
Ihr Team von
Breiholdt Voscherau Immobilienanwälte
