Newsletter Wohnraummietrecht

Mietpreisbremse ist Bundessache

BayVerfGH, Urteil vom 16.07.2020; Vf. 32-IX-20

Sachverhalt

Ausgangspunkt des Verfahrens war ein Volksbegehren unter dem Titel „#6 Jahre Mieten­stopp“ zur Begrenzung der Miethöhe in 162 Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt in Bayern. Das zuständige Staatsministerium hatte die Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Begehrens für nicht gegeben erachtet und hierzu den Bayerischen Verfassungsgerichtshof angerufen.

Entscheidung

Das Gericht teilt die Auffassung des Ministeriums, wonach dem Landesgesetzgeber nach Art. 72 Abs. 1 GG bereits die erforderliche Gesetzgebungskompetenz für die Regelung von Mietpreisbegrenzungen fehlt. Der Bundesgesetzgeber habe mit der Schaffung der §§ 556 d ff. BGB von der ihm nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG zustehenden konkurrierenden Gesetzgebungs­kompetenz für das Bürgerliche Recht Gebrauch gemacht. Insofern fehle es gemäß Art. 72 Abs. 1 GG an einer Kompetenz des Landesgesetzgebers. Insbesondere sei einer Gesamt­würdigung des Normkomplexes zu entnehmen, dass die Regelungen abschließend und erschöpfend sein sollen. Ermächtigungen zugunsten des Landesgesetzgebers beziehen sich lediglich auf die Bestimmung der Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten.

Der mit dem Volksbegehren vorgelegte Gesetzesentwurf stellt nach Einschätzung des Gerichts nichts anderes dar als eine – weitere – Verschärfung der geltenden Bestimmungen zur Miet­preisbremse und Kappungsgrenze. Die bereits vorhandenen bundesgesetzlichen Nor­mierungen versperrten jedoch die Möglichkeit derartiger landesgesetzlicher Regelungen.

Ausblick

Das Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshof stellt ein erstes obergerichtliches Urteil zu der sich mittlerweile bundesweit gestellten Frage dar, ob den Ländern und Städten ver­fassungsrechtlich die Befugnis zur Einführung einer Mietbegrenzung zusteht und wird daher mit großem Interesse auch über die bayerische Landesgrenze hinweg verfolgt. Das Land Berlin hatte bereits Anfang des Jahres ein hoch umstrittenes Gesetz zu dem sogenannten „Mietendeckel“ beschlossen. Ein Verfahren zur Überprüfung dieses Gesetzes durch das Bundesverfassungsgericht ist bereits anhängig, bis zu einer Entscheidung wird es aber wohl noch dauern. Das Urteil des BayVerfGH könnte somit aber bereits einen Fingerzeig in die richtige Richtung darstellen.

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