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Aktueller Stand zum Energieausweis

Aufgrund diverser Medien-Berichte Ende des letzten Jahres eine Information über
den aktuellen Stand der Rechtslage zum Energieausweis:

Aktuell gilt noch die Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV 2009). Sie hätte entsprechend
der Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie eigentlich bereits zu Beginn dieses Jahres durch eine
„EnEV 2013“ abgelöst werden müssen. Bislang hat die Bundesregierung allerdings nur den
Entwurf einer Verordnung zur Änderung der EnEV und einen damit in Verbindung stehenden
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes vorgelegt, dem der
Bundesrat noch zustimmen muss.
Beabsichtigt ist u.a. die Einführung der Pflicht zur Angabe energetischer Kennwerte in
Immobilienanzeigen bei Verkauf und Vermietung. Dabei sind die Energiekennwerte bei
Wohngebäuden auf die Wohnfläche des Gebäudes zu beziehen (bisher auf die
Gebäudenutzfläche). Der Energieausweis muss künftig unaufgefordert bereits bei der
Besichtigung des Kauf- bzw. Mietobjekts vorgelegt werden. Zudem wird die Übergabe des
Energieausweises an den Käufer oder neuen Mieter verpflichtend. Die bereits bestehende
Pflicht zum Aushang von Energieausweisen in behördlich genutzten Gebäuden mit starkem
Publikumsverkehr wird auf kleinere Gebäude erweitert; in bestimmten Gebäuden mit starkem
Publikumsverkehr, der nicht auf einer behördlichen Nutzung beruht, wird eine Pflicht zum
Aushang von Energieausweisen eingeführt. Zudem wird ein unabhängiges
Stichprobenkontrollsystem für Energieausweise eingeführt.
Mit einem Inkrafttreten der neuen EnEV ist wahrscheinlich erst ab Januar 2014 zu rechnen.
Ein genauer Zeitpunkt steht bislang noch nicht fest. Es ist jedoch empfehlenswert, sich bereits
auf die genannten Änderungen zum Energieausweis einzustellen, damit diese auch sofort ab
dem Zeitpunkt ihrer Geltung umgesetzt werden können.

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