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Modernisierung: Welche Mieterhöhung ist einem „Hartz IV-Empfänger“ zumutbar?

(KG, U. v. 10.5.2007 – 8 U 166/06)

Sachverhalt

Der Vermieter kündigt Modernisierungsmaßnahmen an. Durch die Modernisierung soll die
Miete von rd. 100 € auf rd. 210 € steigen. Die Betriebskosten ohne Strom und Gas betragen
50 €. Die Mieterin ist „Hartz VIEmpfängerin“ und findet daher die Mieterhöhung unzumutbar.

Was sagt das Gericht?

Für die Mieterin besteht keine unzumutbare Härte. Sie muss die Modernisierung dulden.
Es kommt nur darauf an, dass dem Mieter nach Abzug der (künftigen) Miete noch ein
Betrag zur Verfügung steht, der ausreicht, um sein bisheriges Leben im Wesentlichen
beizubehalten.
Nach der einschlägigen Richtlinie der zuständigen Behörde (hier war es der Senat von Berlin)
decken die Unterkunftskosten sowohl die höhere Miete als auch die Nebenkosten. Das Gericht
zieht eine Parallele zum Wohngeld: Wird die Mieterhöhung ganz oder teilweise durch
Wohngeld aufgefangen, kann sie nicht unzumutbar sein. Für „Hartz IV-Leistungen
gilt nichts anders.

Praxishinweis

Aus der Entscheidung folgt: Beruft sich der Mieter darauf, dass die
erhöhte Miete für ihn als Hartz IV – Empfänger unzumutbar ist, dann muss er im
Einzelnen darlegen, dass und warum er keinen Anspruch auf (staatliche) Übernahme
der höheren Miete hat.

Der Vermieter sollte die Richtwerte für die Übernahme der Unterkunftskosten
kennen, damit er etwaige Mietausfälle bei seinen Hartz IV-Mietern kalkulieren kann
und insofern kein böses Erwachen erlebt.

Lebt ein einzelner Mieter, der „Hartz IV“ erhält, in einer unsanierten 3-Zimmer-
Wohnung, die durch die Modernisierung den Richtwert weit übersteigt, wird er sich
in der Regel nicht auf Unzumutbarkeit berufen können, da ihm dann ein Umzug in
eine kleinere Wohnung zugemutet werden kann.

Unzumutbarkeit kann der Mieter weiterhin dann nicht einwenden, wenn die
Modernisierung nur dazu führt, dass die Wohnung in einen Zustand versetzt wird,
wie er allgemein üblich ist. Was allgemein üblich ist, richtet sich nach den
Verhältnissen vor Ort.

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