Allgemein Newsletter Wohnraummietrecht

Kann eine Zustimmung zur Mieterhöhung widerrufen werden?

LG Berlin, Urteil vom 10.03.2017; Az. 63 S 248/16

Sachverhalt

Der Mieter einer Wohnung stimmt einer schriftlichen Mieterhöhung seitens der Vermieterin, die Immobilien zu gewerblichen Zwecken vermietet, zu. Kurze Zeit später erklärt er den Widerruf seiner Zustimmung und verlangt die unter Vorbehalt gezahlte höhere Miete heraus und begehrt Feststellung der Unwirksamkeit der Mieterhöhung. Die beklagte Vermieterin hingegen beruft sich darauf, dass das Widerrufsrecht nicht auf solche speziellen Vertragsänderungen, wie Mieterhöhungen anwendbar sei.

Entscheidung

Das Urteil des Amtsgerichts hält der Berufung stand: Auch das Landgericht Berlin bestätigt, dass der Widerruf des Mieters nicht wirksam erfolgt ist. Das Gericht führt jedoch aus, dass die Regelungen der §§ 312 ff. BGB auf jegliche mietrechtliche, den Bestand des Mietverhältnisses berührende Verträge anwendbar seien. Auch nachfolgende Verträge können Haustürgeschäfte oder Fernabsatzverträge darstellen, bei denen zugunsten des Verbrauchers ein Widerrufsrecht besteht. Die Ausnahmeregelung des § 312 Abs. 4 S. 2 BGB gelte aufgrund ihres Wortlauts nur für die Begründung eines Wohnraummietverhältnisses, und auch nur dann, wenn eine Besichtigung der Wohnung vorausgegangen sei.

Allerdings sei die Normvoraussetzung des für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems nur erfüllt, wenn der Unternehmer in seinem Betrieb die personellen, sachlichen und organisatorischen Voraussetzungen geschaffen habe, die notwendig seien, um regelmäßig Geschäfte im Fernabsatz zu bewältigen. Dies sei – so das Landgericht – vorliegend nicht gegeben, so dass der Widerruf unwirksam ist.

Praxishinweis

Das Gericht bejaht das generelle Bestehen eines Widerrufsrechtes für Mietvertrags-änderungen, welche im Rahmen eines Fernabsatzgeschäftes zustande kommen. Wenn der Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln geschlossen wird, trägt der Unternehmer die Beweislast dafür, dass dies nicht im Rahmen eines Fernabsatzsystems geschehen ist. Die Vermutung kann beispielsweise durch ein inhaltlich auf den Kläger bezogenes individuell gefertigtes Schreiben widerlegt werden.

Seite drucken
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner