Fristlose Kündigung wegen falscher Beschuldigungen
AG München, Urteil vom 19.03.2015; Az. 412 C 29251/14
Sachverhalt
Der Vermieter verklagt die Mieterin nach fristloser Kündigung auf Räumung, da diese über ihn
und gegenüber anderen Mietern abfällige Behauptungen gemacht hatte. So äußerte sie u.a
der Vermieter sei „geldgierig“; auch würde er „andere Mieter abzocken“. Darüber hinaus
behauptete sie, der Vermieter habe sie sexuell belästigt.
Entscheidungsgründe
Der Vermieter bekommt vor Gericht Recht, das Amtsgericht München gibt der Räumungsklage
statt. Auf Grund der sich als haltlos herausstellenden Anschuldigungen der Mieterin, war der
Vermieter dazu berechtigt, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen. Die von der Mieterin
getätigten – unhaltbaren – Äußerungen gegenüber Dritten sowie die Beschuldigung der
Vermieters, er habe sie sexuell belästigt, seien besonders schwerwiegend, sodass in diesem
Fall eine Abmahnung nicht erforderlich war. Die Beleidigungen, üblen Nachreden und
Verleumdungen seien Straftaten, die eine sofortige Beendigung des Mietverhältnisses
rechtfertigten. Die vom Amtsgericht München erhobene Zeugeneinvernahme der anderen
Mieter ergab überdies zweifelsfrei, dass die Beklagte schon einmal vorsätzlich versucht hatte,
Mieter gegen den Vermieter aufzuhetzen, die an sich in einem guten Verhältnis zueinander
standen.
Kommentar
Das Urteil ist gerechtfertigt. Wäre der Klage des Vermieters, auf Grund von Zweifeln des
Richters bei speziell dem hochsensiblen Thema sexuelle Belästigung gegenüber Frauen, nicht
stattgegeben worden, sähe das für die Allgemeinheit so aus, als hätte sich der Vermieter
womöglich tatsächlich etwas zu Schulden kommen lassen. Dies hätte vermutlich dem Ansehen
und der Ehre des Vermieters, schwer bis sehr schwer geschadet. Denn gerade heutzutage, ist
das Thema sexuelle Belästigung sehr präsent und viele Menschen wüssten sicherlich nicht
genau, wie sie mit einem Vermieter umgehen sollten, dem sexuelle Belästigungen nachgesagt
werden.