BK-Abrechnung für Eigentumswohnung: Kann man die (modifizierte) WEG-Jahresabrechnung verwenden?

LG Mannheim, Urteil vom 21.11.2007; 4 S 11/07

Der Fall

Der vermietende Wohnungseigentümer bekommt vom WEG-Verwalter die Jahresabrechnung zugesandt. Er möchte daraus die Betriebskostenabrechnung für seinen Mieter erstellen. Hierfür nimmt er die WEG-Abrechnung und kennzeichnet die umzulegenden Kosten dadurch, dass er sie handschriftlich unterstreicht. Die Summe dieser unterstrichenen, also umzulegenden Kosten setzt er am Ende handschriftlich hinzu. Diese Summe übernimmt er dann in sein Abrechnungsschreiben. Anschließend setzt er die Vorauszahlungen ab und benennt die Nachzahlungsforderung. Der Mieter will die Nachzahlung nicht zahlen. Der Vermieter erhebt Klage.

Rechtlicher Hintergrund

Umstritten ist, ob der Vermieter auf eine WEG-Abrechnung Bezug nehmen darf, indem er die umlegbaren Kosten mit Farb-Marker oder mit Unterstreichungen kennzeichnet.

Was sagt das Gericht?

Die Zahlungsklage des Vermieters scheitert – der Mieter muss die Nachforderung nicht zahlen! Nach Ansicht des Gerichts ist die Betriebskostenabrechnung unwirksam. Die „angesetzten“ Kostenarten müssen in die Abrechnung selbst oder in einer in Bezug genommenen, gesonderten Anlage einzeln bezeichnet sein. Die Bezugnahme auf die „bearbeitete“ WEG-Abrechnung reicht nicht aus.

Praxishinweis WEG-Abrechnung

Die Streitfrage ist mit dieser Entscheidung noch nicht geklärt. Solange der BGH darüber nicht entschieden hat, sollte der Vermieter den praktischen Weg mit „Bearbeitung“ der WEG-Abrechnung nicht gehen und stattdessen die umzulegenden Positionen auf einem gesonderten Blatt erfassen, d.h. abschreiben.

Praxishinweis inhaltliche Fehler

Entstehen andere Fehler (z.B. Rechenfehler oder wird versehentlich eine nicht umlegbare Position mit einbezogen), macht das die Abrechnung nicht unwirksam, sondern führt nur dazu, dass der Mieter das entsprechend korrigierte Ergebnis schuldet. Solche inhaltlichen Fehler können auch noch nach der Jahresabrechnungsfrist korrigiert werden!

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