Modernisierung: Welche Mieterhöhung ist einem „Hartz IV-Empfänger“ zumutbar?

KG, Urteil vom 10.05.2007; 8 U 166/06

Sachverhalt

Der Vermieter kündigt Modernisierungsmaßnahmen an. Durch die Modernisierung soll die Miete von rd. 100 € auf rd. 210 € steigen. Die Betriebskosten ohne Strom und Gas betragen 50 €. Die Mieterin ist „Hartz VIEmpfängerin“ und findet daher die Mieterhöhung unzumutbar.

Was sagt das Gericht?

Für die Mieterin besteht keine unzumutbare Härte. Sie muss die Modernisierung dulden. Es kommt nur darauf an, dass dem Mieter nach Abzug der (künftigen) Miete noch ein Betrag zur Verfügung steht, der ausreicht, um sein bisheriges Leben im Wesentlichen beizubehalten. Nach der einschlägigen Richtlinie der zuständigen Behörde (hier war es der Senat von Berlin) decken die nterkunftskosten sowohl die höhere Miete als auch die Nebenkosten. Das Gericht zieht eine Parallele zum Wohngeld: Wird die Mieterhöhung ganz oder teilweise durch Wohngeld aufgefangen, kann sie nicht unzumutbar sein. Für „Hartz IV-Leistungen gilt nichts anders.

Praxishinweis

Aus der Entscheidung folgt: Beruft sich der Mieter darauf, dass die erhöhte Miete für ihn als Hartz IV – Empfänger unzumutbar ist, dann muss er im Einzelnen darlegen, dass und warum er keinen Anspruch auf (staatliche) Übernahme
der höheren Miete hat.

Der Vermieter sollte die Richtwerte für die Übernahme der Unterkunftskosten kennen, damit er etwaige Mietausfälle bei seinen Hartz IV-Mietern kalkulieren kann und insofern kein böses Erwachen erlebt.

Lebt ein einzelner Mieter, der „Hartz IV“ erhält, in einer unsanierten 3-Zimmer-Wohnung, die durch die Modernisierung den Richtwert weit übersteigt, wird er sich in der Regel nicht auf Unzumutbarkeit berufen können, da ihm dann ein Umzug in eine kleinere Wohnung zugemutet werden kann.

Unzumutbarkeit kann der Mieter weiterhin dann nicht einwenden, wenn die Modernisierung nur dazu führt, dass die Wohnung in einen Zustand versetzt wird, wie er allgemein üblich ist. Was allgemein üblich ist, richtet sich nach den Verhältnissen vor Ort.

Seite drucken
Cookie Consent mit Real Cookie Banner