Immobiliendarlehen: Darf eine Bank ihre Kreditforderung an einen Dritten verkaufen?
BGH, Urteil vom 27.02.2007; XI ZR 195/05
Sachverhalt
Ein Ehepaar will eine Wohnung kaufen. Zur Finanzierung nimmt es 1998 bei einer Raiffeisenbank ein Darlehen auf. Nach den Darlehensbedingungen ist die Bank berechtigt, die Darlehensforderung zum Zwecke der Refinanzierung abzutreten. Im Jahre 2002 zahlt das Ehepaar die Kreditraten nicht mehr. Die Raiffeisenbank kündigt den Kredit und verlangt Rückzahlung des noch offenen Betrags. Kurz darauf verkauft die Bank den „faulen“ Kredit an einen Refinanzierer. Dieser klagt auf Darlehensrückzahlung. Die Eheleute verweigern die Zahlung. Sie meinen, die Abtretung sei unwirksam.
Was sagt das Gericht
Nach Auffassung des Gerichts ist die Abtretung der Kreditforderung wirksam. Ein Abtretungsverbot gibt es nicht. Zwar ist die Bank verpflichtet, Verschwiegenheit über solche Informationen zu bewahren, die ihr im Rahmen des Kreditgeschäfts bekannt werden und die der Kunde geheim zu halten wünscht. Diese Verschwiegenheitspflicht könnte auch verletzt sein, wenn sich die Bank im Abtretungsvertrag verpflichtet, dem Refinanzierer alle Kreditunterlagen zu überlassen. Eine solche Verletzung des Bankgeheimnisses würde jedoch lediglich zu einem Schadensersatzanspruch des Bankkunden führen. Die Kreditabtretung wäre dennoch wirksam.
Möglicherweise verletzt die Weitergabe der Kreditdaten auch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Der BGH geht dieser Frage aber nicht nach; denn nach seiner Meinung ist das BDSG jedenfalls kein „Verbotsgesetz“, dessen Verletzung zur Unwirksamkeit der Kreditabtretung führen würde. Vielmehr greifen bei einer etwaigen Datenschutzverletzung nur die Bußgeld- und Strafvorschriften des BDSG ein.
Praxishinweis
Eine Grundsatzfrage ist endlich höchstrichterlich geklärt. Der Darlehensnehmer kann sich gegen den Verkauf der Kreditforderung letztlich nicht wehren. Ein Abtretungsverbot im Kreditvertrag kann der Kunde regelmäßig nicht durchsetzen. Es bleibt also nur, solide Sicherheiten zu stellen und die Kreditraten pünktlich zu zahlen. Dann hat die Bank keinen Anlass, über einen Verkauf nachzudenken.
