Newsletter

Newsletter – Ausgabe 01/2019

Breiholdt Voscherau
Immobilienanwälte

wünschen Ihnen ein erfolgreiches
Neues Jahr 2019

Dies erwartet Sie in unserer neuen Ausgabe:

Wohnraummietrecht

Einem Mieter steht nach einer erklärten Zustimmung zu einem Mieterhöhungsver­langen nach § 558 ff. BGB kein Verbraucherwiderrufsrecht bei Fernabsatzverträgen zu. »

BGH, Urteil vom 17.10.2018; VIII ZR 94/17
Wohnungseigentumsrecht

Ein Beschluss, mit dem die Wohnungseigentümer im Einzelfall – bezogen auf eine konkrete Jahresabrechnung – von den Vorgaben der Heizkostenverordnung abweichen, ist lediglich anfechtbar, aber nicht nichtig. »

BGH, Urteil vom 22.06.2018; V ZR 193/17
Maklerrecht

Zustandekommen des Provisionsanspruchs »

LG Hamburg, Urteil vom 31.05.2018, Az. 313 O 319/16

Ihr Team von
Breiholdt Voscherau Immobilienanwälte

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