Newsletter – Ausgabe 01/2019

Breiholdt Voscherau
Immobilienanwälte
wünschen Ihnen ein erfolgreiches
Neues Jahr 2019
Dies erwartet Sie in unserer neuen Ausgabe:
Einem Mieter steht nach einer erklärten Zustimmung zu einem Mieterhöhungsverlangen nach § 558 ff. BGB kein Verbraucherwiderrufsrecht bei Fernabsatzverträgen zu. »
BGH, Urteil vom 17.10.2018; VIII ZR 94/17
Ein Beschluss, mit dem die Wohnungseigentümer im Einzelfall – bezogen auf eine konkrete Jahresabrechnung – von den Vorgaben der Heizkostenverordnung abweichen, ist lediglich anfechtbar, aber nicht nichtig. »
BGH, Urteil vom 22.06.2018; V ZR 193/17
Zustandekommen des Provisionsanspruchs »
LG Hamburg, Urteil vom 31.05.2018, Az. 313 O 319/16
Ihr Team von
Breiholdt Voscherau Immobilienanwälte
