Allgemein Gewerberaummietrecht Newsletter

Statt Lebenshaltungskostenindex künftig Verbraucherpreisindex

BGH, Urteil vom 7. November 2012; XII ZR 41/11

Zum 1. Januar 2003 hat bekanntlich das Statistische Bundesamt die Herausgabe des
Preisindex für die Lebenshaltung von 4-Personen-Haushalten von Arbeitern und Angestellten
mit mittlerem Einkommen eingestellt. Von dem Wegfall dieses Index` sind diejenigen
Gewerberaummietverträge betroffen, die eine Bezugnahme auf diesen Index (noch)
enthalten. Erneut hat der BGH die so entstandene Regelungslücke im Wege der ergänzenden
Vertragsauslegung geschlossen und in Übereinstimmung mit der bisher bekannten
Rechtsprechung entschieden, dass stattdessen der Verbraucherpreisindex zur Anwendung
kommt.

Wichtig

Die Regelungslücke erstreckt sich nach Meinung der BGH-Richter nicht erst auf die Zeit nach
dem 1. Januar 2003, ab der der Index für die Lebenshaltung eines 4-Personen-
Arbeitnehmerhaushalts nicht mehr berechnet wird, sondern auf den gesamten der Anpassung
zu Grunde liegenden Zeitraum, im entschiedenen Fall also bereits ab dem 1. Januar 2000
(Basisjahr). Der BGH: “Denn die Parteien wollten einen durchgehenden, für den gesamten
Betrachtungszeitraum nach einheitlichem Maßstab berechneten Index zur Grundlage einer
möglichen Mietanpassung machen.“

Seite drucken
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner