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BK-Abrechnung für Eigentumswohnung: Kann man die (modifizierte) WEGJahresabrechnung
verwenden?

(LG Mannheim, U. v. 21.11.2007 – 4 S 11/07)

Der Fall

Der vermietende Wohnungseigentümer bekommt vom WEG-Verwalter die
Jahresabrechnung zugesandt. Er möchte daraus die Betriebskostenabrechnung für seinen
Mieter erstellen. Hierfür nimmt er die WEG-Abrechnung und kennzeichnet die umzulegenden
Kosten dadurch, dass er sie handschriftlich unterstreicht. Die Summe dieser unterstrichenen,
also umzulegenden Kosten setzt er am Ende handschriftlich hinzu. Diese Summe übernimmt
er dann in sein Abrechnungsschreiben. Anschließend setzt er die Vorauszahlungen ab und
benennt die Nachzahlungsforderung. Der Mieter will die Nachzahlung nicht zahlen. Der
Vermieter erhebt Klage.

Rechtlicher Hintergrund

Umstritten ist, ob der Vermieter auf eine WEG-Abrechnung Bezug
nehmen darf, indem er die umlegbaren Kosten mit Farb-Marker oder mit Unterstreichungen
kennzeichnet.

Was sagt das Gericht?

Die Zahlungsklage des Vermieters scheitert – der Mieter muss die
Nachforderung nicht zahlen! Nach Ansicht des Gerichts ist die Betriebskostenabrechnung
unwirksam. Die „angesetzten“ Kostenarten müssen in die Abrechnung selbst oder in einer in
Bezug genommenen, gesonderten Anlage einzeln bezeichnet sein. Die Bezugnahme auf die
„bearbeitete“ WEG-Abrechnung reicht nicht aus.

Praxishinweis WEG-Abrechnung

Die Streitfrage ist mit dieser Entscheidung noch nicht
geklärt. Solange der BGH darüber nicht entschieden hat, sollte der Vermieter den praktischen
Weg mit „Bearbeitung“ der WEG-Abrechnung nicht gehen und stattdessen die umzulegenden
Positionen auf einem gesonderten Blatt erfassen, d.h. abschreiben.

Praxishinweis inhaltliche Fehler

Entstehen andere Fehler (z.B. Rechenfehler oder wird
versehentlich eine nicht umlegbare Position mit einbezogen), macht das die Abrechnung nicht
unwirksam, sondern führt nur dazu, dass der Mieter das entsprechend korrigierte Ergebnis
schuldet. Solche inhaltlichen Fehler können auch noch nach der Jahresabrechnungsfrist
korrigiert werden!

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