KfW-Förderung: Ab dem 01.01.2007 gelten neue Förderbedingungen im CO2-Gebäudesanierungsprogramm!
Sachverhalt
Der Staat lässt es sich eine Menge kosten, den Energieverbrauch der Privathaushalte zu senken – etwa durch energetische Sanierung der Wohngebäude. Im Rahmen der „Förderinitiative Wohnen, Umwelt, Wachstum“ stehen bis 2009 jährlich Bundesmittel in Höhe von 1 Mrd. € pro Jahr für die entsprechenden Förder-programme der KfW Förderbank zu Verfügung. Besonders interessant ist das CO2-Gebäudesanierungsprogramm. Hier gelten seit dem 01.01.2007 neue Förderrichtlinien.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Bei Wohngebäuden, die bis zum 31.12.1983 fertig gestellt worden sind, muss die Sanierung so effektiv sein, dass der Höchstwert für Neubauten erreicht oder gar unterschritten wird (Jahres-Primär-energiebedarf und Transmissionswärmeverlust nach § 3 EnEv). Gleichgültig ist, mit welchen Maßnahmen der Gebäudeeigentümer dieses Ziel erreicht. Anders bei Wohngebäuden, die bis zum 31.12.1994 fertig gestellt wurden: Hier muss der Gebäudeeigentümer ein sog. „Maßnahmepaket“ durchführen, dafür aber keine bestimmte CO2-Einsparung nachweisen. Es gibt insgesamt 5 verschiedene Maß-nahmepakete, die jeweils unterschiedliche Baumaßnahmen vorschreiben. Beliebt ist z.B. das Paket Nr. 3: Wärmedämmung der Außenwände, Austausch der Heizung und Erneuerung der Fenster.
Was wird Gefördert?
Bisher gewährte die KfW Bank nur zinsgünstige Kredite, die ggf. um einen Tilgungszuschuss ergänzt wurden. Das gilt auch weiterhin. Hinzu kommt aber, dass jetzt auch Baukostenzuschüsse gewährt werden: Eigentümer von selbstgenutzten oder vermieteten Ein- oder Zweifamilienhäusern oder Eigentums-wohnungen können für alle geförderten Sanierungsmaßnahmen einen Zuschuss zu den Sanierungskosten beantragen. Der Zuschusshöhe ist nach Wirksamkeit der Maßnahme gestaffelt – von 5 % (max. 2.500 € pro Wohnung) bis 17,5 % (max. 8.750 € pro Wohnung).
Praxishinweis
Gebäudeeigentümer können ihre Immobilien mit staatlicher Hilfe „veredeln“. Wer dieses Jahr noch zum Zuge kommen will, sollte jetzt zügig planen. Niemand weiß, wie lange der Fördertopf noch voll ist. Förderbedingungen und Antragsformular finden Sie unter www.kfw-foerderbank.de.
