Newsletter – Ausgabe 07/2011
In eigener Sache

Wir möchten die Gelegenheit nutzen, Sie darüber zu informieren, dass wir die Kanzlei mit dem Eintritt einer neuen Kollegin mit Wirkung ab dem 1.06.2011 erweitert haben. Wir freuen uns sehr, dass wir mit Frau Rechtsanwältin Karen Wolbers eine auf dem Gebiet des Immobilienrechts außerordentlich kompetente und erfahrene Kollegin gewinnen konnten. Frau Wolbers ist ebenfalls Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und hat innerhalb ihres Fachbereiches einen ihrer Schwerpunkte auf das Wohnungseigentumsrecht sowie das Betriebskosten- und Gewerberaummietrecht gelegt. Nähere Informationen entnehmen sie gerne unserer homepage unter www.breiholdt-voscherau.de, der Sie auch die angekündigten Vorträge von Frau Wolbers, Frau Breiholdt und Herrn Dr. Voscherau beim diesjährigen Hamburger Betriebskosten- und Norddeutschen Immobilientag (www.leipziger-institut.de) entnehmen können.
Dies erwartet Sie in unserer aktuellen Ausgabe:
Angebote von mehreren Verwaltern müssen im Grundsatz vor der Beschlussfassung der Wohnungseigentümer über die Bestellung eines neuen Verwalters, nicht aber vor der Wiederbestellung des amtierenden Verwalters eingeholt werden. »
Betriebskostenrecht: Einwendungsfrist des Mieters »
Schriftformerfordernis für vertragsbegründende Angebots- und Annahmeerklärung der Vertragsparteien »
Provision nach Kündigung eines Makleralleinauftrages »
Ihr Team von
Breiholdt Voscherau Immobilienanwälte
