Newsletter – Extra-Ausgabe 10/2026
Die erwartet Sie in unserer Sonder-Ausgabe:
Querulant fliegt! »
AG Garmisch–Patenkirchen, Urteil vom 29.07.2020; 6 C 281/19
Die Kündigungssperre gemäß § 577 a Abs. 1a BGB (Kündigungsbeschränkung bei Wohnungsumwandlung) findet keine Anwendung, wenn Veräußerer und Erwerber der Immobilie derselben Familie angehören. Darunter fallen auch getrenntlebende oder geschiedene Ehepartner. »
BGH-Urteil vom 02.09.2020, VIII ZR 35/19
Ihr Team von
Breiholdt Voscherau Immobilienanwälte
